Rechtssicher
Als nach § 10 RDG registrierter Inkassodienstleister arbeiten wir nach den gesetzlichen Vorgaben – inklusive aller Informationspflichten gegenüber Schuldnern nach § 13a RDG.
Aurum Inkasso übernimmt Ihr Forderungsmanagement von der ersten Zahlungserinnerung bis zur Zwangsvollstreckung. Rechtssicher, transparent und mit Fingerspitzengefühl – damit Ihre Liquidität zurückkommt, ohne dass Ihr Ruf leidet.
Ein gutes Inkassobüro nimmt Ihnen Arbeit ab, statt neue zu verursachen. Deshalb verbinden wir juristische Sorgfalt mit schlanken Prozessen und klarer Kommunikation.
Als nach § 10 RDG registrierter Inkassodienstleister arbeiten wir nach den gesetzlichen Vorgaben – inklusive aller Informationspflichten gegenüber Schuldnern nach § 13a RDG.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir die Forderung zügig und starten das vorgerichtliche Verfahren in der Regel innerhalb von einem Werktag.
Sie sehen jederzeit, in welchem Stadium sich Ihre Akte befindet, welche Maßnahmen wir ergriffen haben und welche Zahlungen eingegangen sind.
Ein fester Ansprechpartner kennt Ihre Fälle, Ihre Branche und Ihre Wünsche zur Kommunikation mit Ihren Kunden – kein Callcenter, keine Warteschleifen.
Vom freundlichen, aber bestimmten ersten Schreiben bis zur Überwachung eines Vollstreckungstitels über Jahre hinweg: Wir begleiten jede Forderung durch alle Phasen.
Schriftliche, telefonische und digitale Ansprache Ihrer Schuldner mit dem Ziel einer schnellen, außergerichtlichen Einigung – der effizienteste Weg zu Ihrem Geld.
Zahlt der Schuldner trotz Aufforderung nicht, beantragen wir für Sie Mahn- und Vollstreckungsbescheid und schaffen so einen vollstreckbaren Titel.
Titulierte Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren. Wir behalten die wirtschaftliche Lage Ihrer Schuldner im Blick und vollstrecken, sobald es Erfolg verspricht.
Kunden im Ausland zahlen nicht? Über erfahrene Partner vor Ort und europäische Verfahren setzen wir Ihre Ansprüche auch grenzüberschreitend durch.
Zahlungsausfälle vermeiden, bevor sie entstehen: Wir holen Wirtschafts- und Bonitätsauskünfte ein und bewerten das Risiko neuer Geschäftspartner.
Sie benötigen sofortige Liquidität? Unter bestimmten Voraussetzungen kaufen wir geeignete Forderungen an – Sie erhalten den Kaufpreis und sind das Ausfallrisiko los.
Jede unbezahlte Rechnung bindet Zeit, Nerven und Kapital. Viele Unternehmen versenden zunächst selbst eine Erinnerung, dann eine zweite und dritte Mahnung – und verlieren dabei wertvolle Wochen. Je länger eine Forderung offen bleibt, desto geringer ist erfahrungsgemäß die Wahrscheinlichkeit, dass sie vollständig bezahlt wird. Wer frühzeitig ein Inkassobüro beauftragt, verschafft sich einen klaren Vorsprung.
Ein Schreiben von einem registrierten Inkassodienstleister signalisiert dem Schuldner, dass die Angelegenheit ernst genommen wird. Gleichzeitig wissen wir aus Erfahrung, dass Zahlungsverzug nicht immer böser Wille ist: Oft stecken Liquiditätsengpässe, interne Abstimmungsprobleme oder schlicht Unachtsamkeit dahinter. Unser Vorgehen berücksichtigt beides – Konsequenz und Verständnis.
Welche Maßnahmen im Einzelnen möglich sind, lesen Sie in unserer Übersicht aller Inkasso-Leistungen.
Für kleine und mittlere Unternehmen ist ein verlässlicher Zahlungseingang überlebenswichtig. Löhne, Mieten, Material und Steuern müssen pünktlich bezahlt werden – unabhängig davon, ob Ihre Kunden ihre Rechnungen begleichen. Außenstände, die sich über Monate aufbauen, schwächen die Eigenkapitalbasis, verschlechtern das Bankenrating und zwingen im schlimmsten Fall zu teuren Überbrückungskrediten.
Ein strukturiertes Forderungsmanagement schafft hier Planungssicherheit. Wir sorgen dafür, dass offene Posten nicht in Vergessenheit geraten, sondern konsequent, fristgerecht und nachvollziehbar bearbeitet werden. Zahlungseingänge leiten wir zeitnah an Sie weiter, damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird: in Ihrem Unternehmen.
Zusätzlich helfen wir Ihnen, künftige Ausfälle zu vermeiden – mit Bonitätsprüfungen vor Vertragsschluss, klaren Zahlungszielen und Empfehlungen für Ihre Rechnungs- und Mahnprozesse.
Viele Gläubiger zögern mit dem Inkasso, weil sie befürchten, einen langjährigen Kunden zu verlieren. Diese Sorge nehmen wir ernst. Seriöses Inkasso hat nichts mit Drohkulissen oder unangemessenem Druck zu tun – solche Methoden sind nicht nur unzulässig, sondern auch wirtschaftlich unklug.
Wir treten sachlich, verbindlich und lösungsorientiert auf. Gemeinsam mit Ihnen legen wir fest, wie wir Ihre Kunden ansprechen, ob wir Ratenzahlungen anbieten dürfen und in welchen Fällen Sie vor weiteren Schritten Rücksprache wünschen. Schuldner erhalten klare Informationen darüber, wofür sie zahlen sollen und wie sie die Angelegenheit einfach erledigen können.
Das Ergebnis: Ihre Forderung wird beglichen, und die Tür für künftige Geschäfte bleibt offen. Wie wir mit Ihnen und Ihren Kunden zusammenarbeiten, erfahren Sie auf der Seite Über Aurum Inkasso.
Eine Forderung an uns zu übergeben dauert nur wenige Minuten. Den Rest übernehmen wir – strukturiert und nachvollziehbar.
Sie senden uns Rechnung, Kundendaten und gegebenenfalls Mahnungen – bequem über unser Online-Formular oder per E-Mail.
Wir prüfen Fälligkeit, Verzug und Verjährung und erstellen eine gesetzeskonforme Forderungsaufstellung.
Wir fordern den Schuldner zur Zahlung auf, führen Gespräche und vereinbaren bei Bedarf eine realistische Ratenzahlung.
Bleibt die Zahlung aus, erwirken wir nach Absprache einen Titel und leiten die Zwangsvollstreckung ein.
Eine der häufigsten Fragen – und die Antwort ist für viele Unternehmer überraschend: Befindet sich Ihr Schuldner im Zahlungsverzug, muss er Ihnen grundsätzlich den dadurch entstandenen Schaden ersetzen. Dazu gehören neben Verzugszinsen auch die erforderlichen und zweckmäßigen Kosten der Rechtsverfolgung, also regelmäßig auch die Kosten eines Inkassodienstleisters (§§ 280 Abs. 1 und 2, 286 BGB). Die Höhe der erstattungsfähigen Inkassokosten ist dabei gesetzlich begrenzt und orientiert sich an der Vergütung, die ein Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verlangen könnte.
Für Sie als Gläubiger ist die Beauftragung eines Inkassobüros deshalb in vielen Fällen kostenneutral. Ein Kostenrisiko besteht vor allem dann, wenn beim Schuldner nichts zu holen ist oder die Forderung berechtigt bestritten wird. Welche Vergütung im Einzelfall anfällt und in welchen Konstellationen Sie Kosten tragen, legen wir vor Auftragserteilung offen – ohne Kleingedrucktes.
Gut zu wissen: Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen können Sie bei Zahlungsverzug zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Diese wird allerdings auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
Alle Details finden Sie auf unserer Seite Ablauf & Kosten des Inkassoverfahrens.
Eine offene Handwerkerrechnung stellt andere Fragen als ausstehende Mieten, ein unbezahltes Honorar für eine ärztliche Behandlung oder ein Retourenstreit im Onlinehandel. Deshalb kennen unsere Sachbearbeiter die typischen Vertragsgestaltungen, Einwände und Besonderheiten der Branchen, für die sie tätig sind.
„Wir hatten über Jahre offene Rechnungen einfach laufen lassen. Aurum hat die Fälle sortiert, verjährungsgefährdete Forderungen sofort gesichert und uns regelmäßig informiert. Der Großteil ist inzwischen bezahlt.“
M. K.Inhaber eines Elektrohandwerksbetriebs, Hessen
„Uns war wichtig, dass unsere Patienten respektvoll angesprochen werden. Genau so ist es gelaufen – sachlich, freundlich und trotzdem mit klarer Linie.“
Dr. S. B.Zahnarztpraxis, Rhein-Main-Gebiet
„Die Übergabe per Sammeldatei spart uns jede Woche Stunden. Kleinbeträge, die wir früher abgeschrieben hätten, kommen jetzt zuverlässig zurück.“
J. W.Geschäftsführer, Onlinehandel
Inkasso bezeichnet die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung abgetretener Forderungen. In Deutschland ist diese Tätigkeit eine Rechtsdienstleistung und streng reguliert. Wer als Gläubiger ein Inkassobüro beauftragt, sollte die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen kennen – nicht, um selbst zum Juristen zu werden, sondern um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Inkassodienstleistungen dürfen nur Personen und Unternehmen erbringen, die nach § 10 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) registriert sind – oder Rechtsanwälte. Die Registrierung setzt unter anderem persönliche Zuverlässigkeit, besondere Sachkunde und eine Berufshaftpflichtversicherung voraus. Ob ein Unternehmen registriert ist, können Sie im öffentlichen Rechtsdienstleistungsregister unter rechtsdienstleistungsregister.de prüfen. Seriöse Inkassobüros nennen ihre Registrierung offen, so wie wir es auf jeder Seite tun.
Der Zahlungsverzug nach § 286 BGB ist die zentrale Voraussetzung dafür, dass Sie Verzugszinsen und die Kosten der Rechtsverfolgung vom Schuldner verlangen können. Verzug tritt in der Regel durch eine Mahnung nach Fälligkeit ein. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Zahlung ein Termin nach dem Kalender bestimmt ist, etwa „zahlbar bis zum 15. Oktober“. Außerdem kommt ein Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug; gegenüber Verbrauchern gilt dies allerdings nur, wenn in der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde. Unser Tipp: Setzen Sie auf Ihren Rechnungen stets ein konkretes Zahlungsdatum.
Während des Verzugs ist eine Geldschuld zu verzinsen. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt nach § 288 BGB fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn ein Verbraucher beteiligt ist. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, liegt er bei neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Den jeweils aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank halbjährlich. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr kommt die bereits erwähnte Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB hinzu. Wie Sie Zinsen korrekt berechnen, zeigt unser Ratgeber zu Verzugszinsen.
Forderungen bleiben nicht unbegrenzt durchsetzbar. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat (§ 199 BGB). Eine Rechnung, die im Laufe des Jahres 2023 fällig wurde, verjährt demnach in der Regel mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Mahnungen allein halten die Verjährung nicht auf; gehemmt wird sie beispielsweise durch die Zustellung eines Mahnbescheids oder durch Verhandlungen. Rechtskräftig festgestellte Ansprüche – etwa aus einem Vollstreckungsbescheid oder Urteil – verjähren dagegen grundsätzlich erst nach 30 Jahren (§ 197 BGB). Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Verjährung von Forderungen.
Führt das vorgerichtliche Inkasso nicht zum Erfolg, ist das gerichtliche Mahnverfahren ein schneller und vergleichsweise kostengünstiger Weg zu einem Vollstreckungstitel. Auf Antrag erlässt das zuständige Mahngericht einen Mahnbescheid, ohne die Berechtigung der Forderung inhaltlich zu prüfen. Der Schuldner kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen; dann geht die Sache auf Antrag in ein streitiges Gerichtsverfahren über. Bleibt der Widerspruch aus, kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Wird auch hiergegen nicht fristgerecht Einspruch eingelegt, wird er rechtskräftig. Mit dem Titel können anschließend Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden – etwa durch den Gerichtsvollzieher, der unter anderem die Vermögensauskunft des Schuldners einholen und Sachpfändungen vornehmen kann, oder durch eine Kontopfändung. Registrierte Inkassodienstleister dürfen Gläubiger im Mahnverfahren vertreten; für streitige Verfahren arbeiten wir mit erfahrenen Partnerkanzleien zusammen.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, das am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber unter anderem die erstattungsfähigen Gebühren für unbestrittene Forderungen abgesenkt und die Informationspflichten von Inkassodienstleistern erweitert. Schuldner müssen nach § 13a RDG unter anderem klar erkennen können, für wen das Inkassounternehmen tätig ist, worauf die Forderung beruht und wie sich Zinsen und Kosten zusammensetzen. Für Gläubiger bedeutet das: Nur ein Inkassobüro, das diese Vorgaben sauber umsetzt, schützt Sie vor unnötigen Einwänden, Beschwerden und Kostenstreitigkeiten.
Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller der Erfolg. Bewahren Sie Verträge, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Abnahmeprotokolle und Korrespondenz geordnet auf und dokumentieren Sie, wann Rechnungen und Mahnungen versandt wurden. Wie ein wirksames Mahnschreiben aussieht, erklären wir im Ratgeber „Mahnung richtig schreiben“. Antworten auf weitere Detailfragen finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen zum Inkasso.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist stets die aktuelle Rechtslage.
Kurz und verständlich beantwortet. Weitere Antworten finden Sie in unserem ausführlichen FAQ-Bereich.
Sobald die Forderung fällig ist und der Schuldner nicht gezahlt hat. Damit die Inkassokosten vom Schuldner erstattet werden müssen, sollte sich dieser im Verzug befinden (§ 286 BGB) – etwa nach einer Mahnung, nach Ablauf eines kalendermäßig bestimmten Zahlungsziels oder 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Gegenüber Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde.
Befindet sich der Schuldner in Verzug, sind die erforderlichen Inkassokosten als Verzugsschaden grundsätzlich von ihm zu ersetzen (§§ 280, 286 BGB). Für Gläubiger ist Inkasso daher in vielen Fällen kostenneutral. Ein Kostenrisiko besteht vor allem dann, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Die genauen Konditionen erläutern wir vor Auftragserteilung transparent.
Viele Forderungen werden bereits im vorgerichtlichen Inkasso innerhalb weniger Wochen ausgeglichen. Ist ein gerichtliches Mahnverfahren erforderlich, hängt die Dauer vom Mahngericht und vom Verhalten des Schuldners ab; bei Ratenzahlungen oder Zwangsvollstreckung kann sich das Verfahren über Monate erstrecken.
Ja. Inkassodienstleistungen dürfen in Deutschland nur von registrierten Personen erbracht werden. Die Aurum Forderungsmanagement GmbH ist nach § 10 RDG registriert und kommt den Informations- und Darlegungspflichten nach § 13a RDG nach.
In der Regel genügen die Rechnung, der zugrunde liegende Vertrag oder Auftrag, eventuell bereits versandte Mahnungen sowie die vollständigen Kontaktdaten des Schuldners. Hinweise auf Einwände oder Reklamationen sollten Sie uns ebenfalls mitteilen.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangt hat (§ 199 BGB). Rechtskräftig festgestellte, also titulierte Forderungen verjähren grundsätzlich erst nach 30 Jahren (§ 197 BGB).
Ja. Über unser Netzwerk von Partnerkanzleien und Inkassounternehmen setzen wir Forderungen auch grenzüberschreitend durch, innerhalb der EU unter anderem mithilfe des Europäischen Mahnverfahrens.
Das ist unser Anspruch. Wir treten sachlich, respektvoll und lösungsorientiert auf, bieten bei Bedarf Ratenzahlungsvereinbarungen an und stimmen die Tonalität mit Ihnen ab. So erhöhen wir die Zahlungsbereitschaft, ohne die Kundenbeziehung unnötig zu belasten.
Verständlich aufbereitete Beiträge, mit denen Sie Zahlungsausfälle vermeiden und Ihre Rechte kennen.
Welche Angaben gehören in eine Mahnung, wie setzen Sie Fristen und wann ist eine Mahnung überhaupt nötig?
Wann verjähren Rechnungen, wie berechnen Sie die Frist und was hemmt den Ablauf rechtzeitig vor dem Jahresende?
So ermitteln Sie Verzugszinsen im B2B- und B2C-Geschäft korrekt – mit Beispielrechnung und Hinweisen zur Pauschale.
Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einer unverbindlichen Einschätzung zu Erfolgsaussichten und Kosten.